Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.01.1992

Rechtsprechung
   BFH, 08.01.1992 - VII S 29/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18749
BFH, 08.01.1992 - VII S 29/91 (https://dejure.org/1992,18749)
BFH, Entscheidung vom 08.01.1992 - VII S 29/91 (https://dejure.org/1992,18749)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 1992 - VII S 29/91 (https://dejure.org/1992,18749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 578
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

    Auszug aus BFH, 08.01.1992 - VII S 29/91
    Der Senat hat mit Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90 (BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57) über die Rechtsfrage, auf die die Antragstellerin ihr Begehren auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache stützt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 FGO), entschieden.
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 96/91

    Ermessensgerechtheit der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen

    Wie der Senat entschieden hat (grundlegend Urteil vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477 [BFH 24.09.1991 - VII R 34/90], BStBl II 1992, 57; seither mehrfach, vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 1991 VII B 219/91, BFH/NV 1992, 508, und vom 8. Januar 1992 VII S 29/91, BFH/NV 1992, 578), ist eine auf § 284 AO 1977 gestützte Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auch dann ermessensgerecht, wenn der Vollstreckungsschuldner eine eidesstattliche Versicherung nach § 95 AO 1977 anbietet.
  • BFH, 08.01.1992 - VII B 69/91
    Parallelentscheidung: BFH, 8.1.1992, VII S 29/91, NV.
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Rechtsprechung
   BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14987
BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91 (https://dejure.org/1992,14987)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1992 - VII B 234/91 (https://dejure.org/1992,14987)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - VII B 234/91 (https://dejure.org/1992,14987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 578
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.10.1986 - IV R 21/85

    Voraussetzungen des Einspruchs gegen einen Steuerbescheid - Pflicht zum Zugang

    Auszug aus BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91
    Um Zweifel an der gesetzlichen Vermutung begründen zu können, die es erforderlich machen, daß das FA den rechtzeitigen Zugang nachweist, ist es jedoch erforderlich, daß der Antragsteller entsprechende Tatsachen substantiiert vorträgt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274; vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • BFH, 07.11.1985 - V R 3/83

    Nachweispflicht der Behörde für den Zeitpunkt des Zugangs eines Verwaltungsakts -

    Auszug aus BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91
    Um Zweifel an der gesetzlichen Vermutung begründen zu können, die es erforderlich machen, daß das FA den rechtzeitigen Zugang nachweist, ist es jedoch erforderlich, daß der Antragsteller entsprechende Tatsachen substantiiert vorträgt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274; vom 23. Oktober 1986 IV R 21/85, BFH/NV 1987, 412).
  • BFH, 05.03.2008 - VII B 74/07

    Ersatzzustellung an eine Haushaltshilfe - Wiedereinsetzung bei zweifelhaftem

    Es mag dahinstehen, ob die Rückkehr von der berufsbedingten Reise erst am 16. Juli 2002 als Entschuldigung für die Fristversäumnis ausreichend i.S. des § 110 Abs. 2 Satz 2 AO nachgewiesen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. Januar 1992 VII B 234/91, BFH/NV 92, 578; Klein/Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 110 Rz 6).
  • FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 1 K 233/17

    Verwerfung eines Einspruchs als unzulässig aufgrund Nichteinhaltung der

    Bestehen insoweit Zweifel, muss die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen (BFH-Beschluss vom 21. Januar 1992 VII B 234/91, BFH/NV 1992, 578).
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